AGB

AGB-Software
AGB-Hardware
Vertragsbedingungen AGENTURA Service-Paket-Vertrag
Vertragsbedingungen AGENTURA ProUpdate-Vertrag
Vertragsbedingungen ANALYSE Service-Paket-Vertrag

 

AGB-Software

 §1 Nutzungsrecht
1.1 Der Anbieter gewährt dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Lizenzgebühr an der angebotenen Software einschließlich der zugehörigen Dokumentationen auf einem einzelnen PC bzw. einem LAN (Lokales Netzwerk) entsprechend der individuell vereinbarten Anzahl der Arbeitsplätze ein.
1.2 Der Lizenznehmer darf die Software und die dazugehörige Dokumentation nur selbst benutzen. Er darf Firmenangehörigen die Nutzung gestatten. Firmenangehörige sind fest angestellte Mitarbeiter des Lizenznehmers, hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, wenn sie durch einen Ausschließlichkeitsvertrag an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder gelegentliche Zusammenarbeit, so darf diesem Personenkreis die Nutzung nicht ermöglicht werden.
1.3 Das Eigentum an der Software bzw. am Handbuch / Beilegmaterial verbleibt beim Anbieter. Der Lizenznehmer hat kein Recht zur Übertragung oder Übergabe auf oder an Dritte. Eine Übertragung bedarf der Zustimmung von ASAsoft.
1.4 Für den Fall, dass vom Lizenznehmer Kopien der Software erstellt werden (außer zu Sicherungszwecken), und/oder der Lizenznehmer die Software Dritten überlässt und/oder Veränderungen vornimmt, zahlt der Lizenznehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 10.000,- an den Anbieter. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich der Anbieter vor.
1.5 Der Lizenznehmer darf Copyrightvermerke, Kennzeichen und/oder Eigentumsangaben des Anbieters an der Software oder dem Dokumentationsmaterial nicht verändern.
1.5 Der Anbieter ist berechtigt, soft- oder hardwaremäßige Schutzmechanismen zur Sicherung der eigenen Ansprüche zu implementieren. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer über die Implementierung, die Änderung oder die Erweiterung dieser Schutzmechanismen zu unterrichten.
 

§2 Gewährleistung
2.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Disketten bzw. die CD frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und dass die Software bei ordnungsgemäßer Nutzung auf dem angegebenen System gemäß bestelltem Ausstattungsumfang im Wesentlichen mit den beschriebenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, wenn die jeweils aktuellste Programmversion durch den Lizenznehmer installiert wurde.
2.2 Die vom Anbieter gelieferte Software wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit kaufmännischer und technischer Gründlichkeit erstellt und bearbeitet. Der Lizenznehmer ist darüber aufgeklärt worden, dass die Erstellung einer völlig fehlerfreien Software nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden.
2.3 Maßgeblich für die Bestellung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Anbieter dokumentierte Leistungs- und Preisübersicht. Anhand einer Demo-Version erhält jeder  
Lizenznehmer vor Vertragsabschluss die Möglichkeit zur Überprüfung des angebotenen Leistungs- und Funktionsumfanges. Nicht aufgeführte Leistungen oder Funktionen sind keine Mängel und keine Fehler.
2.4 Programmfehler, die unter die Gewährleistung fallen, hat der Lizenznehmer dem Anbieter unverzüglich schriftlich mit einer Mängelbeschreibung anzuzeigen.
2.5 Die Ansprüche sind zunächst auf Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) beschränkt. Sollte es dem Anbieter nicht gelingen, Fehler innerhalb einer Frist von acht Wochen zu beheben oder eine Ausweichlösung zu entwickeln, besteht Anspruch auf Herabsetzung der Nutzungsvergütung (Minderung). Kommt der Anbieter seiner Fehlerbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Lizenznehmer nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist unter Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten.
2.6 Für nicht vom Anbieter zu vertretende Funktionsstörungen (durch Installation diverser anderer Programme, Hardwaremodule, Speichermodule, Funktionsstörungen nicht vom Anbieter programmierter Module etc.) übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.
2.7 Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Software.

§3 Haftung
3.1 Haftung und Schadensersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Nutzer aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
3.2 Eine Haftung des Anbieters wird im Übrigen auf den Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden wird ausgeschlossen.
3.3 Der Lizenznehmer stellt den Anbieter ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die in Folge der Anwendung der Software durch den Lizenznehmer erhoben werden.

§4 Zahlung von Lizenzgebühren
4.1 Für die regelmäßige Nutzung der Software ist zur einmaligen Lizenzgebühr eine zusätzliche Service-Paket-Pauschale für mindestens die ersten 12 Monate der Nutzung zu entrichten. Kommt der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, alle Supportleistungen zu verweigern oder gegen gesondertes Entgeld zu erbringen.
4.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Lizenznehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nachkommt, bei der Anwendung der Software zu unterstützen.
4.3 Nach ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zu keinerlei unentgeltlichen Leistungen gegenüber dem ehemaligen Lizenznehmer verpflichtet. Sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche verfallen.

§5 Lieferumfang
5.1 Der Lieferumfang besteht aus einer CD-ROM und einem Handbuch.
5.2 Die Anwendungsbeschreibung ("Handbuch") zu dieser Software wird nach Wahl des Anbieters in gedruckter oder elektronischer Form geliefert. Eine Verpflichtung zur Lieferung eines Handbuches in gedruckter Form besteht nicht.

§6 Schlussbestimmungen
6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
6.2 Falls eine einzelne Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses unwirksam sein sollte, oder dieses Vertragsverhältnis Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre.
6.3 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand 01.09.2003

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AGB-Hardware

Wir verkaufen Ihnen die im einzelnen spezifizierte Ware zu den umstehend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 1 Allgemeines
1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen stehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot und Abschluss
2.1
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Auslieferung und Rechnungslegung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Dies gilt insbesondere für Bestellungen am Telefon, im Internet, durch Telefax oder andere Datenübertragungssysteme.
2.2 Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers Vertragsbestandteil.
2.3 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder unsere Hausbank. Wird der Antrag des Kunden durch diese abgelehnt, so sind wir berechtigt, von unserem Angebot Abstand zu nehmen.
2.4 Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten zum Teil in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden. Dies gilt auch, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen und sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
2.5 Sofern Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets unserer schriftlichen Bestätigung. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben werden nicht Vertragsbestandteil und damit für den Verkäufer nicht bindend.
2.6 An Modellen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.    

§ 3 Lieferung
3.1
Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.Auf Wunsch des Käufers wird die Ware auch geliefert.
3.2 Über Liefertermine und -fristen wird gegebenenfalls eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen. Dabei wird der Verkäufer von seinen geltenden Lieferfristen ausgehen.
2.3 Die Einhaltung der Lieferfrist durch den Verkäufer setzt in jeden Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2.4Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort entweder in bar oder per ec-cash zu bezahlen.
4.2 Die im Kaufvertrag angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Alle Preise verstehen sich bei Versand zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
4.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% und bei Verträgen an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist in Höhe von 8% über dem über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.    

§ 5 Eigentumsvorbehaltssicherung
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, so behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne der HGB, so stellt die Zurücknahme der Kaufsache durch uns kein Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Ist der Besteller kein Kaufmann im Sinne des HGB, so treten wir mit der Zurücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache hingegen stets vom Vertrag zurück. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
5.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Falls der Käufer einen Abschluss einer derartigen Versicherung nicht nachweisen kann, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Käufers zu versichern. Sofern Wartungs- uns Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für die uns entstandenen Kosten.
5.4 Ist der Besteller Händler, so ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und deren Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Ansonsten dürfen die gelieferten Gegenstände bis zum Eigentumsübergang nicht verändert, veräußert oder in irgendeiner Weise belastet werden.
5.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung durch den Besteller wird stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB vorgenommen, ohne uns zu verpflichten. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller und anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
5.7 Soweit der realisierte Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden auf Verlangen des Bestellers nach unserer Auswahl Sicherungsrechte freigegeben.    

§ 6 Gewährleistung
6.1
Wir übernehmen die Gewährleistung nur für Waren, die auch von uns verkauft wurden. Die Gewährleistung kann abgelehnt werden, wenn auf der Ware das von uns angebrachte Identitätskennzeichen (ASAsoft-Etikettt) nicht vorhanden oder das herstellerseitige Siegel verletzt worden ist.
6.2 Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Besteller nicht binnen 14 Tagen seit Übergabe rügt. Gewährleistungsansprüche gebrauchter Waren verjähren ein Jahr nach Erhalt der Ware, Gewährleistungsrechte neuer Waren verjähren nach zwei Jahren.
6.3 Der Verkäufer hat das Recht auf Nacherfüllung aller Gewährleistungsmängel bzw. das Recht, Ersatz zu liefern. Der Verkäufer ist bei Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels) berechtigt, zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Bei Ersatzlieferung steht dem Verkäufer das Recht auf zwei Ersatzlieferungen zu.
6.4 Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Käufer eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
6.5 Bei Personalcomputern samt Software ist Ort der Fehlerbeseitigung grundsätzlich der Sitz des Verkäufers.
6.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge und Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
6.7 Die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers bestehen nicht für solche Fehler, die durch fehlerhafte Behandlung, Verwendung und Einbau des Kaufgegenstandes seitens des Kunden oder Dritte verursacht worden sind.
6.8 Erwirbt der Kunde ein System, welches aus mehreren Geräten besteht, die jedoch nicht wesentliche Bestandteile im Sinne des § 93 BGB sind, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass sich die Gewährleistung immer nur auf das einzelne Gerät bezieht und nicht auf das gesamte System. Dies gilt auch, wenn durch das einzelne mangelhafte Teil das System in seiner Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird.
6.9 Es ist nach heutigem Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde diesbezüglich von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
6.10 Erwirbt der Kunde Software, deren Benutzung durch Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter behindert oder ganz untersagt ist, so haftet der Verkäufer nur im Falle vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Inverkehrbringens der Software.    

§ 7 Schadenersatz
7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
7.4 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.5 Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit des Datenverlustes durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer mindestens täglich durchzuführenden Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er die mindestens täglich durchzuführende Sicherung der Daten unterlässt. Unsere Haftung für Datenverlust wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.  
7.6 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sogenannten Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Viren infiziert werden. Es ist jedoch nach heutigem Erkenntnisstand nicht möglich, alle Mutationen von Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Virus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit, als wir diese Verbreitung vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Im Übrigen können wir nicht für Schäden haften, die auf Treibersoftware beruhen, welche dem Kunden als Serviceleistung aus dem Internet zur Verfügung gestellt wurde. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns diesbezüglich von jeglicher Haftung.    

§ 8 Gesamthaftung
8.1
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
8.2 Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
8.3Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.    

§ 9 Reparaturen
9.1
Wird ein Gerät durch uns repariert oder innerhalb des Service geprüft, so willigt der Kunde ein, dass seine gesamten Daten zu Reparatur- und Prüfzwecken gelöscht werden. Für die Datensicherung vor der Reparatur und für die Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von der Haftung für verloren gegangene Daten frei.
9.2 Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben.
9.3 Bei Geräten, bei denen keine Gewährleistung mehr besteht, werden Arbeitskosten erhoben.
9.4 Ein Recht auf Sofortaustausch von defekten Komponenten und Rechnersystemen vor Ort oder am Ort des Erwerbs besteht nur dann, wenn dies bei Kauf ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (Wartungsvertrag). Bietet der Hersteller selbst eine solche Leistung an, so ist die Abwicklung ausschließlich mit dem Hersteller abzustimmen.
9.5 Bei Nichtzutreffen eines angegebenen Fehlers wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von ¤ 18,-- zuzüglich eventueller Versandkosten erhoben.
9.6 Geräte die nicht von uns bezogen und ohne Rücksprache mit unseren Technikern eingesandt wurden, werden unrepariert gegen eine Gebühr für die getätigten Aufwendungen zurückgesendet.
9.7 Der Kunde erhält seine Reparaturware innerhalb von zwanzig Arbeitstagen zurück. Sollte sich die Reparatur durch Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten verzögern, erhält der Kunde von uns eine Nachricht über die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
9.8 Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers..
9.9 Forderungen aus erbrachten Reparaturleistungen werden mit Rechnungsstellung fällig.
9.10 Unser Unternehmerpfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und dergleichen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.    

§ 10 Erfüllungsort und Sonstiges
10.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
10.2 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erlangten Daten für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb der Unternehmensgruppe in verbundenen Unternehmen, verwenden.

 

Vertragsbedingungen AGENTURA Service-Paket-Vertrag

Der Abschluss eines Service-Paket-Vertrages für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist für reguläre Voll- und Teilkaufversionen  zwingend. Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.


§ 1 Vertragsinhalt
1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Support für das Produkt AGENTURA einschließlich der zugehörigen Module oder nachfolgende Programmversionen (nachfolgend "Software" genannt) im Rahmen des bestimmungsgemäßen Einsatzes entsprechend der Programmdokumentation durch die Firma ASAsoft (nachfolgend "ASAsoft" genannt).
2. Der Kunde kann Supportanfragen per Telefon, Telefax oder eMail an die von ASAsoft mitgeteilten Adressen richten. ASAsoft wird die Supportanfragen kurzfristig bearbeiten und dem Kunden die gefundenen Lösungen unverzüglich mitteilen.
3. Sollten Programmupdates zum Beseitigen von Programmfehlern der Software notwendig sein, so werden diese bei Verfügbarkeit dem Kunden kostenlos überlassen. Ebenso erhält der Kunde alle Updates innerhalb der Hauptversion im Rahmen dieses Vertrages.
4. Upgrades (Versionswechsel) der Software und Schulungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.

§ 2 Leistungen
1. ASAsoft hält wochentags zu den Servicezeiten geschultes und qualifiziertes Personal für alle telefonischen Anfragen des Kunden zur Software bereit. Zeitunabhängig können technische und inhaltliche Fragen über eine exklusive Telefaxnummer oder spezielle eMail-Adresse gestellt werden. Der Kunde muss sich durch die Lizenz- und Vertragsnummern identifizieren.
2. Diese vorstehend genannten exklusiven Kommunikationsadressen dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. ASAsoft ist bemüht, alle softwarebezogenen Fragen sofort bei Anfrage zu beantworten, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, behält ASAsoft es sich vor, diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich zu beantworten.
4. Der Kunde wird ASAsoft alle für den Support erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten (Datenbanken, Applikationsvorlagen, Anwendungen) zur Verfügung stellen und Sicherungskopien dieser Daten aufbewahren.
5. ASAsoft ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten,
   a) die offensichtlich darauf beruhen, dass die in der Dokumentation zur Software angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen nicht erfüllt sind,
   b) die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit der Software und den zu ihrem Betrieb notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen,
   c) deren Inhalt der Wunsch des Kunden ist, in der Software nicht vorhandene und in der Dokumentation zur Software nicht versprochene zusätzliche Funktionen oder Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren,
   d) die dadurch entstanden sind, dass der Kunde unzulässige Installationen oder Konfigurationen der Software oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat.

§ 3 Weitere Dienstleistungen
Sollten im Rahmen der Supportanfragen Schulungen, Beratungen oder Anpassungsentwicklungen beim Kunden notwendig sein, so werden diese dem Kunden gemäß der Preisliste von ASAsoft angeboten. Diese Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrags.

§ 4 Vertragsdauer
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Quartals gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt oder geändert, verlängert er sich zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch um weitere drei Monate.

§ 5 Übertragbarkeit
Dieser Vertrag kann nicht auf andere Personen oder Gesellschaften übertragen werden.

§ 6 Vergütung
Die Vergütung wird jeweils vierteljährlich fällig im Voraus. ASAsoft behält sich vor, den Preis anzupassen.

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Vertragsbedingungen AGENTURA ProUpdate-Vertrag

Der PRO-UPDATE-Vertrag beinhaltet ALLE zukünftigen AGENTURA-Updates (Versionsupdates auf eine neue Versionsstufe zB. von 7.x auf 8.x)  für reguläre Voll- und Teilkaufversionen (nicht für SB-Versionen) solange der Vertrag besteht. Neue Versionen erscheinen im Durschnitt alle 18-24 Monate. Diese kosten ohne Bestehen eines PRO-UPDATE-Vertrages generell 50% des Neupreises. Durch den Abschluss eines PRO-UPDATE-Vertrages erhalten Sie Investitionssicherheit und die Grundlage für Ihre zukünftige Kostenkalkulation und sparen im Regelfall 30% gegenüber den regulären Updatepreisen. Der PRO-UPDATE-Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten und verlängert sich anschliessend jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht gekündigt wird.

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Vertragsbedingungen ANALYSE Service-Paket-Vertrag

§ 1 Vertragsinhalt
1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Support für das Produkt ANALYSE in seiner jeweils neusten Version einschließlich der zugehörigen Module oder nachfolgende Programmversionen (nachfolgend "Software" genannt) im Rahmen des bestimmungsgemäßen Einsatzes entsprechend der Programmdokumentation durch die Firma ASAsoft (nachfolgend "ASAsoft" genannt). Ferner sind durch den Preis alle Updatekosten bei regulären Vollversionen (keine SB-Versionen) abgedeckt.
2. Der Kunde kann Supportanfragen per Telefon, Telefax oder eMail an die von ASAsoft mitgeteilten Adressen richten. ASAsoft wird die Supportanfragen kurzfristig bearbeiten und dem Kunden die gefundenen Lösungen unverzüglich mitteilen.
3. Sollten Programmupdates zum Beseitigen von Programmfehlern der Software notwendig sein, so werden diese bei Verfügbarkeit dem Kunden kostenlos überlassen. Ebenso erhält der Kunde alle Updates innerhalb der Hauptversion im Rahmen dieses Vertrages.
4. Upgrades (Versionswechsel) der Software und Schulungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrages.

§ 2 Leistungen
1. ASAsoft hält wochentags zu den Servicezeiten geschultes und qualifiziertes Personal für alle telefonischen Anfragen des Kunden zur Software bereit. Zeitunabhängig können technische und inhaltliche Fragen über eine exklusive Telefaxnummer oder spezielle eMail-Adresse gestellt werden. Der Kunde muss sich durch die Lizenz- und Vertragsnummern identifizieren.
2. Updates werden dem Kunden entweder auf Datenträger zugeschickt oder im Internet zum Download veröffentlicht.
3. ASAsoft ist bemüht, alle softwarebezogenen Fragen sofort bei Anfrage zu beantworten, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, behält ASAsoft es sich vor, diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich zu beantworten.
4. Der Kunde wird ASAsoft alle für den Support erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten (Datenbanken, Applikationsvorlagen, Anwendungen) zur Verfügung stellen und Sicherungskopien dieser Daten aufbewahren.
5. ASAsoft ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten,
   a) die offensichtlich darauf beruhen, dass die in der Dokumentation zur Software angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen nicht erfüllt sind,
   b) die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit der Software und den zu ihrem Betrieb notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen,
   c) deren Inhalt der Wunsch des Kunden ist, in der Software nicht vorhandene und in der Dokumentation zur Software nicht versprochene zusätzliche Funktionen oder Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren,
   d) die dadurch entstanden sind, dass der Kunde unzulässige Installationen oder Konfigurationen der Software oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat.

§ 3 Weitere Dienstleistungen
Sollten im Rahmen der Supportanfragen Schulungen, Beratungen oder Anpassungsentwicklungen beim Kunden notwendig sein, so werden diese dem Kunden gemäß der Preisliste von ASAsoft angeboten. Diese Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrags.

§ 4 Vertragsdauer
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Quartals gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt oder geändert, verlängert er sich zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch um weitere drei Monate.

§ 5 Übertragbarkeit
Dieser Vertrag kann nicht auf andere Personen oder Gesellschaften übertragen werden.

§ 6 Vergütung
Die Vergütung wird jeweils vierteljährlich fällig im Voraus. ASAsoft behält sich vor, den Preis anzupassen.

Stand 01.09.2003

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