AGB-Software
AGB-Hardware
Vertragsbedingungen
AGENTURA Service-Paket-Vertrag
Vertragsbedingungen
AGENTURA ProUpdate-Vertrag
Vertragsbedingungen
ANALYSE Service-Paket-Vertrag
§1 Nutzungsrecht
1.1 Der Anbieter gewährt dem Lizenznehmer ein
Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Lizenzgebühr an der angebotenen Software einschließlich der zugehörigen
Dokumentationen auf einem einzelnen PC bzw. einem LAN (Lokales Netzwerk)
entsprechend der individuell vereinbarten Anzahl der Arbeitsplätze ein.
1.2 Der Lizenznehmer darf die Software und die dazugehörige Dokumentation nur
selbst benutzen. Er darf Firmenangehörigen die Nutzung gestatten.
Firmenangehörige sind fest angestellte Mitarbeiter des Lizenznehmers, hierzu
zählen auch freie Mitarbeiter, wenn sie durch einen Ausschließlichkeitsvertrag
an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder
gelegentliche Zusammenarbeit, so darf diesem Personenkreis die Nutzung nicht
ermöglicht werden.
1.3 Das Eigentum an der Software bzw. am Handbuch / Beilegmaterial verbleibt
beim Anbieter. Der Lizenznehmer hat kein Recht zur Übertragung oder Übergabe
auf oder an Dritte. Eine Übertragung bedarf der Zustimmung von ASAsoft.
1.4 Für den Fall, dass vom Lizenznehmer Kopien der Software erstellt werden
(außer zu Sicherungszwecken), und/oder der Lizenznehmer die Software Dritten
überlässt und/oder Veränderungen vornimmt, zahlt der Lizenznehmer für jeden
Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des
Fortsetzungszusammenhanges eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 10.000,- an
den Anbieter. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein
außerordentliches Kündigungsrecht behält sich der Anbieter vor.
1.5 Der Lizenznehmer darf Copyrightvermerke, Kennzeichen und/oder
Eigentumsangaben des Anbieters an der Software oder dem Dokumentationsmaterial
nicht verändern.
1.5 Der Anbieter ist berechtigt, soft- oder
hardwaremäßige Schutzmechanismen zur Sicherung der eigenen Ansprüche zu
implementieren. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer über die
Implementierung, die Änderung oder die Erweiterung dieser Schutzmechanismen zu
unterrichten.
§3 Haftung
3.1 Haftung und Schadensersatz für Folgeschäden
sind ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Nutzer aufgrund
der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende
Haftungsausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des
Anbieters.
3.2 Eine Haftung des Anbieters wird im Übrigen auf den Vorsatz und grob
fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder
sonstige Folgeschäden wird ausgeschlossen.
3.3 Der Lizenznehmer stellt den Anbieter ausdrücklich von Ansprüchen Dritter
frei, die in Folge der Anwendung der Software durch den Lizenznehmer erhoben
werden.
§4 Zahlung von Lizenzgebühren
4.1 Für die regelmäßige Nutzung der Software ist
zur einmaligen Lizenzgebühr eine zusätzliche Service-Paket-Pauschale
für mindestens die ersten 12 Monate der Nutzung zu entrichten. Kommt der
Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Anbieter
berechtigt, alle Supportleistungen zu verweigern oder gegen gesondertes Entgeld
zu erbringen.
4.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Lizenznehmer, der seinen
Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nachkommt, bei der
Anwendung der Software zu unterstützen.
4.3 Nach ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zu
keinerlei unentgeltlichen Leistungen gegenüber dem ehemaligen Lizenznehmer
verpflichtet. Sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche verfallen.
§5 Lieferumfang
5.1 Der Lieferumfang besteht aus einer CD-ROM und
einem Handbuch.
5.2 Die Anwendungsbeschreibung ("Handbuch") zu dieser Software wird
nach Wahl des Anbieters in gedruckter oder elektronischer Form geliefert. Eine
Verpflichtung zur Lieferung eines Handbuches in gedruckter Form besteht nicht.
§6 Schlussbestimmungen
6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist
unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
6.2 Falls eine einzelne Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses unwirksam sein
sollte, oder dieses Vertragsverhältnis Lücken enthält, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige
Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses
Vertrages vereinbart worden wäre.
6.3 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand 01.09.2003
Wir verkaufen Ihnen die im einzelnen spezifizierte Ware zu den umstehend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Allgemeines
1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen stehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den
Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und
dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in
diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot und Abschluss
2.1 Angebote sind stets freibleibend und
unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche
Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Auslieferung und Rechnungslegung stehen
der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Dies gilt insbesondere für
Bestellungen am Telefon, im Internet, durch Telefax oder andere
Datenübertragungssysteme.
2.2 Bei Software werden automatisch die
Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers Vertragsbestandteil.
2.3 Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der
Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die
Leasinggesellschaft oder unsere Hausbank. Wird der Antrag des Kunden durch diese
abgelehnt, so sind wir berechtigt, von unserem Angebot Abstand zu nehmen.
2.4 Handbücher und Softwareunterlagen sind bei
den vertriebenen Produkten zum Teil in englischer Sprache abgefasst. Der
Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als
Dokumentation beigefügt werden. Dies gilt auch, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen
und sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige
Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn
dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
2.5 Sofern Verkaufsangestellte oder
Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die
über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets unserer
schriftlichen Bestätigung. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben werden nicht
Vertragsbestandteil und damit für den Verkäufer nicht bindend.
2.6 An Modellen, Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Lieferung
3.1
Wir behalten uns richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung vor.Auf Wunsch des Käufers wird die Ware auch geliefert.
3.2
Über Liefertermine und -fristen wird
gegebenenfalls eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen. Dabei wird
der Verkäufer von seinen geltenden Lieferfristen ausgehen.
2.3 Die Einhaltung der Lieferfrist durch den
Verkäufer setzt in jeden Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2.4Transport- und alle sonstigen Verpackungen
nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen
sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der
Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
4.1
Sofern sich aus einer schriftlichen
Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort entweder in bar
oder per ec-cash zu bezahlen.
4.2 Die im Kaufvertrag angegebenen Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne jeden
Abzug zu zahlen. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Alle Preise verstehen sich bei Versand
zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
4.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarung.
4.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% und bei Verträgen an denen ein
Verbraucher nicht beteiligt ist in Höhe von 8% über dem über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir in der
Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt,
diesen geltend zu machen.
4.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch
kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 5 Eigentumsvorbehaltssicherung
5.1
Wir behalten uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Ist der
Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, so behalten wir uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Ist der
Besteller Kaufmann im Sinne der HGB, so stellt die Zurücknahme der Kaufsache
durch uns kein Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir hätten dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. Ist der Besteller kein Kaufmann im Sinne des
HGB, so treten wir mit der Zurücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache
hingegen stets vom Vertrag zurück. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache
zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
5.2
Der Besteller ist verpflichtet, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten.
Falls der Käufer einen Abschluss einer derartigen Versicherung nicht nachweisen
kann, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Käufers zu versichern. Sofern Wartungs- uns
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für die uns entstandenen Kosten.
5.4
Ist der Besteller Händler, so ist er
berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er
tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer
Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt
der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-
oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und deren
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Ansonsten dürfen die gelieferten
Gegenstände bis zum Eigentumsübergang nicht verändert, veräußert oder in
irgendeiner Weise belastet werden.
5.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung durch den
Besteller wird stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB vorgenommen,
ohne uns zu verpflichten. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich Mehrwertsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
5.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der
Besteller und anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
5.7 Soweit der realisierte Wert aller
Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden auf Verlangen des
Bestellers nach unserer Auswahl Sicherungsrechte freigegeben.
§ 6 Gewährleistung
6.1
Wir übernehmen die Gewährleistung nur für
Waren, die auch von uns verkauft wurden. Die Gewährleistung kann abgelehnt
werden, wenn auf der Ware das von uns angebrachte Identitätskennzeichen
(ASAsoft-Etikettt) nicht vorhanden oder das herstellerseitige Siegel verletzt
worden ist.
6.2 Gewährleistungsansprüche wegen
offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Besteller nicht binnen 14 Tagen
seit Übergabe rügt. Gewährleistungsansprüche gebrauchter Waren verjähren ein
Jahr nach Erhalt der Ware, Gewährleistungsrechte neuer Waren verjähren nach zwei
Jahren.
6.3 Der Verkäufer hat das Recht auf
Nacherfüllung aller Gewährleistungsmängel bzw. das Recht, Ersatz zu liefern. Der
Verkäufer ist bei Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels) berechtigt, zwei
Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Bei Ersatzlieferung steht dem Verkäufer
das Recht auf zwei Ersatzlieferungen zu.
6.4 Erst bei endgültigem Fehlschlagen der
Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Käufer eine Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
verlangen.
6.5 Bei Personalcomputern samt Software ist Ort
der Fehlerbeseitigung grundsätzlich der Sitz des Verkäufers.
6.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch
für Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz,
die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge und Beratungen oder durch
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
6.7 Die Gewährleistungsverpflichtungen des
Verkäufers bestehen nicht für solche Fehler, die durch fehlerhafte Behandlung,
Verwendung und Einbau des Kaufgegenstandes seitens des Kunden oder Dritte
verursacht worden sind.
6.8 Erwirbt der Kunde ein System, welches aus
mehreren Geräten besteht, die jedoch nicht wesentliche Bestandteile im Sinne des
§ 93 BGB sind, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass sich die
Gewährleistung immer nur auf das einzelne Gerät bezieht und nicht auf das
gesamte System. Dies gilt auch, wenn durch das einzelne mangelhafte Teil das
System in seiner Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird.
6.9 Es ist nach heutigem Stand der Technik nicht
sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander
funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann
Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns
bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden
Baugruppen auf, stellt uns der Kunde diesbezüglich von jeglicher Gewährleistung
oder Nachweispflicht frei.
6.10 Erwirbt der Kunde Software, deren Benutzung
durch Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter behindert oder ganz
untersagt ist, so haftet der Verkäufer nur im Falle vorsätzlichen bzw. grob
fahrlässigen Inverkehrbringens der Software.
§ 7 Schadenersatz
7.1
Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist
die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
7.2 Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung
ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn und
sonstige Vermögensschäden.
7.4 Die zwingenden Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.5 Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit
des Datenverlustes durch technisches Versagen und das daraus entstehende
Erfordernis einer mindestens täglich durchzuführenden Datensicherung
ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde
grob fahrlässig, wenn er die mindestens täglich durchzuführende Sicherung der
Daten unterlässt. Unsere Haftung für Datenverlust wird auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit begrenzt.
7.6 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es
möglich, dass auch Originaldatenträger der Softwarehersteller von sogenannten
Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu
verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Viren infiziert
werden. Es ist jedoch nach heutigem Erkenntnisstand nicht möglich, alle
Mutationen von Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Virus
nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir
nur insoweit, als wir diese Verbreitung vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet haben. Im Übrigen können wir nicht für Schäden haften, die auf
Treibersoftware beruhen, welche dem Kunden als Serviceleistung aus dem Internet
zur Verfügung gestellt wurde. Der Kunde stellt uns davon frei, original
verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns diesbezüglich
von jeglicher Haftung.
§ 8 Gesamthaftung
8.1
Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver
Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.
8.2 Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit
oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
8.3Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Reparaturen
9.1
Wird ein Gerät durch uns repariert oder
innerhalb des Service geprüft, so willigt der Kunde ein, dass seine gesamten
Daten zu Reparatur- und Prüfzwecken gelöscht werden. Für die Datensicherung vor
der Reparatur und für die Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge
zu tragen. Er stellt uns von der Haftung für verloren gegangene Daten frei.
9.2
Wird vor Ausführung von Reparaturen die
Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben.
9.3
Bei Geräten, bei denen keine Gewährleistung
mehr besteht, werden Arbeitskosten erhoben.
9.4 Ein Recht auf Sofortaustausch von defekten
Komponenten und Rechnersystemen vor Ort oder am Ort des Erwerbs besteht nur
dann, wenn dies bei Kauf ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde
(Wartungsvertrag). Bietet der Hersteller selbst eine solche Leistung an, so ist
die Abwicklung ausschließlich mit dem Hersteller abzustimmen.
9.5 Bei Nichtzutreffen eines angegebenen Fehlers
wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von ¤ 18,-- zuzüglich eventueller
Versandkosten erhoben.
9.6 Geräte die nicht von uns bezogen und ohne
Rücksprache mit unseren Technikern eingesandt wurden, werden unrepariert gegen
eine Gebühr für die getätigten Aufwendungen zurückgesendet.
9.7 Der Kunde erhält seine Reparaturware
innerhalb von zwanzig Arbeitstagen zurück. Sollte sich die Reparatur durch
Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten verzögern, erhält der Kunde von uns
eine Nachricht über die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
9.8 Ob eine Reparatur in eigener oder fremder
Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers..
9.9 Forderungen aus erbrachten
Reparaturleistungen werden mit Rechnungsstellung fällig.
9.10 Unser Unternehmerpfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und dergleichen geltend gemacht
werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.
§ 10 Erfüllungsort und Sonstiges
10.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
10.2 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist
unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erlangten Daten für unsere eigenen
geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb der Unternehmensgruppe in verbundenen
Unternehmen, verwenden.
Vertragsbedingungen AGENTURA Service-Paket-Vertrag
Der Abschluss eines Service-Paket-Vertrages für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist für reguläre Voll- und Teilkaufversionen zwingend. Eine Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.
§ 1 Vertragsinhalt
1. Gegenstand dieses
Vertrages ist der Support für das Produkt AGENTURA einschließlich der zugehörigen
Module oder nachfolgende Programmversionen (nachfolgend "Software"
genannt) im Rahmen des bestimmungsgemäßen Einsatzes entsprechend der Programmdokumentation
durch die Firma ASAsoft (nachfolgend "ASAsoft" genannt).
2. Der
Kunde kann Supportanfragen per Telefon, Telefax oder eMail an die von ASAsoft
mitgeteilten Adressen richten. ASAsoft wird die Supportanfragen kurzfristig
bearbeiten und dem Kunden die gefundenen Lösungen unverzüglich mitteilen.
3.
Sollten Programmupdates zum Beseitigen von Programmfehlern der Software notwendig
sein, so werden diese bei Verfügbarkeit dem Kunden kostenlos überlassen. Ebenso
erhält der Kunde alle Updates innerhalb der Hauptversion im Rahmen dieses Vertrages.
4.
Upgrades (Versionswechsel) der Software und Schulungen sind ausdrücklich nicht
Bestandteil dieses Vertrages.
§ 2 Leistungen
1. ASAsoft hält wochentags
zu den Servicezeiten geschultes und qualifiziertes Personal für alle telefonischen
Anfragen des Kunden zur Software bereit. Zeitunabhängig können technische und
inhaltliche Fragen über eine exklusive Telefaxnummer oder spezielle eMail-Adresse
gestellt werden. Der Kunde muss sich durch die Lizenz- und Vertragsnummern identifizieren.
2.
Diese vorstehend genannten exklusiven Kommunikationsadressen dürfen vom Kunden
nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. ASAsoft ist bemüht, alle softwarebezogenen
Fragen sofort bei Anfrage zu beantworten, spätestens jedoch innerhalb von zwei
Werktagen. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, behält ASAsoft es
sich vor, diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich zu beantworten.
4.
Der Kunde wird ASAsoft alle für den Support erforderlichen Informationen, Unterlagen
und Daten (Datenbanken, Applikationsvorlagen, Anwendungen) zur Verfügung stellen
und Sicherungskopien dieser Daten aufbewahren.
5. ASAsoft ist nicht verpflichtet,
Anfragen des Kunden zu beantworten,
a) die offensichtlich
darauf beruhen, dass die in der Dokumentation zur Software angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen
nicht erfüllt sind,
b) die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen
beziehen, die offensichtlich nicht mit der Software und den zu ihrem Betrieb
notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen,
c)
deren Inhalt der Wunsch des Kunden ist, in der Software nicht vorhandene und
in der Dokumentation zur Software nicht versprochene zusätzliche Funktionen
oder Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren,
d) die dadurch
entstanden sind, dass der Kunde unzulässige Installationen oder Konfigurationen
der Software oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat.
§ 3 Weitere Dienstleistungen
Sollten im Rahmen
der Supportanfragen Schulungen, Beratungen oder Anpassungsentwicklungen beim
Kunden notwendig sein, so werden diese dem Kunden gemäß der Preisliste von ASAsoft
angeboten. Diese Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrags.
§ 4 Vertragsdauer
Dieser Vertrag hat eine
Laufzeit von 12 Monaten und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum
Ablauf eines Quartals gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt oder
geändert, verlängert er sich zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch um weitere
drei Monate.
§ 5 Übertragbarkeit
Dieser Vertrag kann nicht
auf andere Personen oder Gesellschaften übertragen werden.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung wird jeweils
vierteljährlich fällig im Voraus. ASAsoft behält sich vor, den Preis anzupassen.
Vertragsbedingungen AGENTURA ProUpdate-Vertrag
Der PRO-UPDATE-Vertrag beinhaltet ALLE zukünftigen AGENTURA-Updates (Versionsupdates auf eine neue Versionsstufe zB. von 7.x auf 8.x) für reguläre Voll- und Teilkaufversionen (nicht für SB-Versionen) solange der Vertrag besteht. Neue Versionen erscheinen im Durschnitt alle 18-24 Monate. Diese kosten ohne Bestehen eines PRO-UPDATE-Vertrages generell 50% des Neupreises. Durch den Abschluss eines PRO-UPDATE-Vertrages erhalten Sie Investitionssicherheit und die Grundlage für Ihre zukünftige Kostenkalkulation und sparen im Regelfall 30% gegenüber den regulären Updatepreisen. Der PRO-UPDATE-Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten und verlängert sich anschliessend jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht gekündigt wird.
Vertragsbedingungen ANALYSE Service-Paket-Vertrag
§ 1 Vertragsinhalt
1. Gegenstand dieses Vertrages
ist der Support für das Produkt ANALYSE in seiner jeweils neusten Version einschließlich
der zugehörigen Module oder nachfolgende Programmversionen (nachfolgend "Software"
genannt) im Rahmen des bestimmungsgemäßen Einsatzes entsprechend der Programmdokumentation
durch die Firma ASAsoft (nachfolgend "ASAsoft" genannt). Ferner sind
durch den Preis alle Updatekosten bei regulären Vollversionen (keine SB-Versionen) abgedeckt.
2.
Der Kunde kann Supportanfragen per Telefon, Telefax oder eMail an die von ASAsoft
mitgeteilten Adressen richten. ASAsoft wird die Supportanfragen kurzfristig
bearbeiten und dem Kunden die gefundenen Lösungen unverzüglich mitteilen.
3.
Sollten Programmupdates zum Beseitigen von Programmfehlern der Software notwendig
sein, so werden diese bei Verfügbarkeit dem Kunden kostenlos überlassen. Ebenso
erhält der Kunde alle Updates innerhalb der Hauptversion im Rahmen dieses Vertrages.
4.
Upgrades (Versionswechsel) der Software und Schulungen sind ausdrücklich nicht
Bestandteil dieses Vertrages.
§ 2 Leistungen
1. ASAsoft hält wochentags
zu den Servicezeiten geschultes und qualifiziertes Personal für alle telefonischen
Anfragen des Kunden zur Software bereit. Zeitunabhängig können technische und
inhaltliche Fragen über eine exklusive Telefaxnummer oder spezielle eMail-Adresse
gestellt werden. Der Kunde muss sich durch die Lizenz- und Vertragsnummern identifizieren.
2.
Updates werden dem Kunden entweder auf Datenträger zugeschickt oder im Internet
zum Download veröffentlicht.
3. ASAsoft ist bemüht, alle softwarebezogenen
Fragen sofort bei Anfrage zu beantworten, spätestens jedoch innerhalb von zwei
Werktagen. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, behält ASAsoft es
sich vor, diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich zu beantworten.
4.
Der Kunde wird ASAsoft alle für den Support erforderlichen Informationen, Unterlagen
und Daten (Datenbanken, Applikationsvorlagen, Anwendungen) zur Verfügung stellen
und Sicherungskopien dieser Daten aufbewahren.
5. ASAsoft ist nicht verpflichtet,
Anfragen des Kunden zu beantworten,
a) die offensichtlich
darauf beruhen, dass die in der Dokumentation zur Software angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen
nicht erfüllt sind,
b) die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen
beziehen, die offensichtlich nicht mit der Software und den zu ihrem Betrieb
notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen,
c)
deren Inhalt der Wunsch des Kunden ist, in der Software nicht vorhandene und
in der Dokumentation zur Software nicht versprochene zusätzliche Funktionen
oder Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren,
d) die dadurch
entstanden sind, dass der Kunde unzulässige Installationen oder Konfigurationen
der Software oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat.
§ 3 Weitere Dienstleistungen
Sollten im Rahmen
der Supportanfragen Schulungen, Beratungen oder Anpassungsentwicklungen beim
Kunden notwendig sein, so werden diese dem Kunden gemäß der Preisliste von ASAsoft
angeboten. Diese Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieses Vertrags.
§ 4 Vertragsdauer
Dieser Vertrag hat eine
Laufzeit von 12 Monaten und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat
zum Ablauf eines Quartals gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt
oder geändert, verlängert er sich zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch
um weitere drei Monate.
§ 5 Übertragbarkeit
Dieser Vertrag kann nicht
auf andere Personen oder Gesellschaften übertragen werden.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung wird jeweils
vierteljährlich fällig im Voraus. ASAsoft behält sich vor, den Preis anzupassen.
Stand 01.09.2003